Seit Juni 2024 nimmt unsere Praxis an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) für gesetzlich Krankenversicherte teil.
Wir bitten Sie daher mit uns einen HZV-Vertrag abzuschließen, weitere Informationen finden Sie unter dem unten stehen Link.
Liebe Patientinnen und Patienten,
in den nächsten Monaten werden Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, Ihre elektronische Patientenakte (ePA) mit Befunden zu füllen. Automatisch werden auch Abrechnungsdaten gespeichert oder auch alle Medikamente, die Sie in der Apotheke mit einem eRezept bekommen.
Die ePA soll zum einen zu einer Verbesserung der Patientenversorgung führen, weil im Notfall alle Ihre medizinischen Dokumente in der ePA für Ihre behandelnden Ärzte einsehbar sind. Zum anderen werden die gespeicherten Daten anonymisiert zu Forschungszwecken verwendet. So könnten in Zukunft wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, um die Behandlung von Erkrankungen zu verbessern.
Die ePA wurde als patientengeführte Akte konzipiert, das heißt, Sie haben, wenn Sie möchten, die Kontrolle darüber, wem Sie das Lesen in Ihrer Akte gestatten und welche Daten dort gespeichert werden dürfen. Dies können Sie bei der für die ePA zuständigen Ombudsstelle der Krankenkassen regeln oder über eine App für Ihr Smartphone, deren Zugangsdaten Sie von Ihrer Krankenkasse bekommen.
Beispielsweise können Sie so im Einzelnen der Nutzung der Daten zu Forschungszwecken oder dem automatischen Speichern von Abrechnungsdaten und Medikamenten widersprechen.
So sinnvoll wie die ePA erscheinen mag, so schwierig ist es, unsere zentral gespeicherten Daten vor digitalen Angriffen zu schützen. Erst kürzlich hat der Chaos Computer Club wieder gezeigt, wie erschreckend einfach es ist, sich Zugang zu den gespeicherten Daten zu verschaffen. In Dänemark, wo es die ePA schon länger gibt, wurden bereits Millionen von Versichertendaten erbeutet.
Wenn Sie großes Vertrauen in die Technik und in die Sicherheitsvorkehrungen haben, dann brauchen Sie nichts weiter zu tun. Wir werden dann sobald Testphase abgeschlossen ist und die ePA in ganz Deutschland eingeführt wurde automatisch Ihre ePA befüllen, dazu sind wir verpflichtet.
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre ePA befüllt wird, dann müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse dem Anlegen der ePA widersprechen. Dazu reicht ein einfaches Schreiben an Ihre Krankenkassen.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, um eine bestmögliche Behandlung zu gewährleisten , dass Sie Ihre eigene analoge Patientenakte sorgfältig führen und auch gut sichtbar für den Rettungsdienst in Ihrer Wohnung aufbewahren (z.B. weißer Ordner mit rotem Kreuz und Aufschrift Patientenakte) damit bei notfallmäßigen Krankenhausaufenthalten diese Akte den Krankenhausärzten zur Verfügung steht. Sinnvoll ist es natürlich, dort auch Ihre Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht abzuheften.
Sie suchen einen Hausarzt ? Wir nehmen weiterhin Patienten auf, vereinbaren Sie hierzu gerne ein Gespräch.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Praxisöffnungszeiten bis 18:00 unter unserer Notfallnummer, diese wird Ihnen unter der gewohnten Praxisnummer
07634-3572641
angesagt.
Abends ab 18:00 ( Mittwochs und Freitags ab 16:00) sowie an Wochenenden und an Feiertagen erreichen Sie den kassenärztlichen Notdienst unter der Nummer
116 117.
In lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie bitte die 112.
Montag - Mittwoch - Freitag
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